Wo man mit Umweltaussagen künftig aufpassen muss
Ab September 2026 macht die EU Schluss mit unbelegten Umweltversprechen. Die ECGT-Richtlinie 2024/825 verbietet vage Claims wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ – außer sie sind wissenschaftlich fundiert und unabhängig zertifiziert. Erfahren Sie, wie Sie Compliance-Risiken in Vertrauensvorsprung verwandeln.